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Strafrecht – Wir sind Ihre Rechtsanwälte aus Münster

Strafverteidigung bedeutet vor allem Ihre Interessenvertretung gegenüber staatlichen Stellen wie der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht.

Ganz allgemein gilt folgendes: Sollten Sie eine Vorladung als Beschuldigter zu einer Vernehmung oder eine Anklageschrift erhalten haben, sollten Sie sich in jedem Fall beraten lassen, bevor Sie gegenüber der Polizei oder anderen Stellen Angaben machen. In einer polizeilichen Vernehmung hat sich schon manch einer um Kopf und Kragen geredet. Gerade am Anfang eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens können Fehler gemacht werden, die Sie während des gesamten Verfahrens verfolgen können.

Deshalb machen Sie niemals Angaben bei der Polizei, wenn Sie als Beschuldigter geladen wurden, ohne vorher mit Ihrem Anwalt gesprochen zu haben! Unbedachte Aussagen werden Sie während des gesamten Verfahrens begleiten und können sich negativ auf den Ausgang des Verfahrens auswirken.

Mehr als Ihre persönlichen Daten brauchen Sie gegenüber der Polizei nicht mitzuteilen. Hierzu genügt theoretisch die Vorlage Ihres Personalausweises. Insbesondere müssen Sie auch keine Angaben zu Ihrem Einkommen machen. Einlassungen zur Sache können zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben werden. Ob dies in Ihrem Fall überhaupt Sinn macht, entscheiden wir nach erfolgter Akteneinsicht, die wir für Sie beantragen können. In einem ausführlichen Gespräch können wir dann auch die Strategie besprechen. Die fachliche Abschätzung und Bewertung der Beweislage sowie der Risiken gehört genauso zu unserer Beratung wie die Entwicklung einer Strategie, falls der Ihnen gemachte Vorwurf zutrifft.

Jugendstrafrecht

Besonderes Interesse gilt bei Rechtsanwältin Nina Pier dem Jugendstrafrecht. Gerade wegen der Besonderheiten, die das Verfahrensrecht im Jugendstrafrecht bietet, sollten Jugendliche und Heranwachsende keine Angaben ohne anwaltliche Beratung bei der Polizei machen, die sie später bereuen.

Die Besonderheiten des Jugendstrafrechts liegen darin, dass in sämtlichen Verfahrensstadien mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gemeinsam nach konstruktiven Lösungen gesucht werden kann, die dem Jugendlichen oder Heranwachsenden helfen können, durch unterschiedlichste Auflagen oder Weisungen die Verhängung einer Jugendstrafe zu vermeiden.

Diese unterschiedlichen Möglichkeiten können wir mit den jeweiligen Stellen erörtern und so dazu beitragen, dass diese statt einer eventuell drohenden Jugendstrafe vom Gericht und der Staatsanwaltschaft akzeptiert werden.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

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