Navigation überspringenSitemap anzeigen

Rechtsanwalt für Eherecht und Familienrecht in Münster

Der erfahrene und kompetente Rechtsbeistand in den herausfordernden Situationen des Lebens.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet – zwischenmenschliche Beziehungen sind nicht immer nur harmonisch, sondern bieten oft reichlich Konfliktpotenzial. Im äußersten Fall kommt es zur Trennung, die nicht nur emotional, sondern häufig auch finanziell eine belastende Situation ist. Das Familienrecht, das in Deutschland die Bereiche Scheidung, Unterhalt, Erbrecht und Güterrecht regelt, kann also plötzlich jeden Menschen betreffen. Welches Anliegen Sie auch im Eherecht und Familienrecht haben, wir sind die erfahrenen und kompetenten Rechtsanwälte an Ihrer Seite. Wir kommunizieren mit Ihnen auf Augenhöhe und beraten Sie und vertreten Ihre Interessen mit Fachwissen und Leidenschaft zugleich.

Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht – jetzt ist der Rechtsanwalt für Ehe- und Familienrecht gefragt

Das wohl zentralste Thema des Ehe- und Familienrechts ist die Scheidung. Allein im Jahr 2020 wurden in Deutschland per richterlichem Beschluss circa 143.800 Ehen geschieden. Diese Zahlen zeigen, dass eine Scheidung ein relativ häufiges Ereignis ist – und in jedem Fall ist der Beistand durch einen Rechtsanwalt für Eherecht und Familienrecht erforderlich.

Laut Gesetz ist zumindest der Antragsteller verpflichtet, einen Anwalt einzuschalten. Die andere Partei muss keinen Scheidungsanwalt zurate ziehen, sofern sie mit der Scheidung einverstanden ist. Gründe für den Anwaltszwang sind die Einhaltung der vorgeschriebenen Formalitäten vor Gericht sowie die Aufklärung der Parteien über die rechtlichen Folgen der Auflösung der Ehe. Da diese sowohl einvernehmlich als auch streitig verlaufen kann, variieren die Dauer und die Scheidungskosten entsprechend. Einer Scheidung geht in der Regel ein Trennungsjahr voraus, anschließend ist ein Versorgungsausgleich durchzuführen.

Eng verknüpft mit der Ehescheidung ist die Frage nach dem Unterhalt und dem Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Beide Elternteile sind verpflichtet, finanziell für ihre Kinder zu sorgen. Daher muss derjenige, der nicht mehr im Haushalt des Kindes lebt, monatlich Unterhalt zahlen, dessen Höhe in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle je nach Einkommen geregelt ist. Auch das Sorgerecht steht beiden Eltern gleichermaßen zu, vorausgesetzt, das Kindeswohl ist nicht gefährdet.

Die Bereiche des Ehe- und Familienrechts, in denen wir tätig sind, im Detail:

  • Abänderungsklage
  • Düsseldorfer Tabelle (die Unterhaltsleitlinie für die Zahlung der Alimente)
  • Fragen und Beratung bezüglich Unterhalt
  • Kindes- und Volljährigenunterhalt
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft – was gibt es zu beachten?
  • Sorgerecht, Umfangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Trennungsunterhalt / Nachscheidungsunterhalt
  • Trennungsjahr
  • Versorgungsausgleich
  • Voraussetzungen und Dauer des Ehescheidungsverfahrens
  • Zugewinnausgleich

Da das Ehe- und Familienrecht sehr umfangreich ist, haben wir nur einige Beispiele ausgewählt. Bitte sprechen Sie uns auch bei allen anderen juristischen Fragestellungen an.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist nur einen Anruf oder eine Nachricht weit entfernt

Haben Sie Fragen zu den Tätigkeitsschwerpunkten unserer Kanzlei? Wünschen Sie unsere anwaltliche Unterstützung? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage! Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine ausführliche Rechtsberatung und besprechen Sie Ihr Anliegen mit uns – auch, wenn es um das Baurecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht oder weitere Rechtsgebiete geht.

Häufig gestellte Fragen

Ich will mich scheiden lassen. Geht das sofort?

Nur in Ausnahmefällen. Grundsätzlich muss erst das sog. Trennungsjahr abgewartet werden.  

Braucht man für die Scheidung unbedingt einen Anwalt?

Ja. Mindestens eine Partei muss anwaltlich vertreten sein. Will der andere Ehegatte der Scheidung zustimmen und keine eigenen Anträge stellen, benötigt er keinen Anwalt.

Wonach richten sich die Kosten einer Scheidung?

Die Kosten der Scheidung richten sich nach dem Einkommen der Ehepartner. Bei den sog. Folgesachen, wie z. B. Unterhalt, Zugewinnausgleich etc. richten sich die Kosten nach der Höhe der Forderungen.

Was kostet eine erste Beratung?

Eine Erstberatung in familienrechtlichen Angelegenheiten kostet 190,- € zzgl. MwSt. Bei schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen werden die Kosten über Beratungshilfe vom Staat übernommen.

Gibt es für eine Scheidung Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe) ?

Ja. Bei schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen werden die Kosten der Scheidung über Verfahrenskostenhilfe vom Staat getragen.

Was versteht man unter Zugewinnausgleich?

Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird das während der Ehezeit erwirtschaftete Vermögen bei der Scheidung hälftig auf die Ehegatten verteilt. Das Zugewinnausgleichsverfahren kann, muss aber nicht, mit dem Scheidungsverfahren verbunden werden.

Was muss mit der Scheidung alles geregelt werden?

Mit der Scheidung muss nur der Versorgungsausgleich geregelt werden. Alle anderen sog. Folgesachen, wie Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich und Hausrat werden nur mit dem Scheidungsverfahren verbunden, wenn einer der Ehegatten dies beantragt.

Was versteht man unter Versorgungsausgleich?

Unter Versorgungsausgleich versteht man den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen gesetzlichen, betrieblichen oder privaten Rentenanwartschaften. Dieses muss zwingend mit der Scheidung geregelt werden.

Was bedeutet Trennungsjahr?

Bevor ein Scheidungsantrag gestellt werden kann, müssen die Ehegatten mindestens 1 Jahr voneinander getrennt gelebt haben. Nur in besonderen Ausnahmefällen entbehrlich.

Ist man zur Auskunft über seine Einkommensverhältnisse verpflichtet?

Ja. Mit Erteilung der Auskunft ist aber kein Anerkenntnis einer Zahlungsverpflichtung verbunden.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle wurde vom OLG Düsseldorf entwickelt und ist die allgemein anerkannte Grundlage für die Berechnung von Kindesunterhaltsansprüchen.

Wie berechnet sich Trennungsunterhalt?

Der Trennungsunterhaltsanspruch beträgt, grob gesagt, 3/7 der Differenz der Erwerbseinkommen der Ehegatten. Es gibt aber zahlreiche Spezialfälle und die Berechnung der relevanten Einkommen ist einzelfallabhängig. Hier sollte in jedem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Wie berechnet sich Kindesunterhalt?

Der Kindesunterhalt richtet sich in erster Linie nach dem Alter des Kindes und dem Erwerbseinkommen des Unterhaltspflichtigen. Grundlage der Berechnung ist die Düsseldorfer Tabelle ( s.o. Frage 11 ). Da die Berechnung von vielen Faktoren anhängt und im Einzelfall schwierig sein kann, sollte hier in jedem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Bekommt man auch Unterhalt, wenn man nicht verheiratet ist?

Die Partner in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft haben grundsätzlich keinen gegenseitigen Unterhaltsanspruch. Eine Ausnahme besteht bei Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes. Der Anspruch ist zeitlich in der Regel auf 3 Jahre begrenzt.

Was ist Unterhaltsvorschuss?

Zahlt der Unterhaltsverpflichtete nicht, können beim Jugendamt Leistungen nach dem Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Voraussetzung ist, dass das Kind noch nicht 12 Jahre alt ist. Der Anspruch umfasst nur die Zahlung des gesetzlichen Mindestunterhalts. Das Jugendamt nimmt den Unterhaltsverpflichteten dann in Regress.

Was ist mit dem Unterhalt, wenn sich das Einkommen ändert?

Tritt eine wesentliche Änderung der dem Unterhaltstitel zugrunde liegenden wirtschaftlichen Verhältnisse ein, kann durch eine Abänderungsklage die Anpassung des Titels verlangt werden. Aus Faustregel gilt: Wesentlichkeit liegt erst ab einer Veränderung um ca. 10% vor.

Welchen Einfluss hat eine Trennung auf die Steuerklassen?

Im Trennungsjahr können die Eheleute noch eine gemeinsame Steuerveranlagung durchführen. Danach sind die Ehegatten wechselseitig verpflichtet, dem anderen eine Reduzierung seiner Steuerbelastung zu ermöglichen. Dadurch entstehende Nachteile sind vom anderen Ehegatten auszugleichen.

Ich will heiraten. Brauche ich einen Ehevertrag?

Grundsätzlich: nein. Aber wenn Vermögen mit in die Ehe gebracht wird, dann empfiehlt sich ein Ehevertrag, wobei der letztendlich nur Sinn ergibt, wenn man auch in der Folgezeit die Vermögen beider Eheleute trennt.

Gibt es für eine Familiensache Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe?

In Familiensachen wie Scheidung, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Umgangsrecht usw. kann man für vorgerichtliche Tätigkeit beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Für das gerichtliche Verfahren kann der Anwalt die sogenannte Verfahrenskostenhilfe erhalten (wenn man keinen Rechtsanwalt / keine Rechtsanwältin kennt, kann auf Antrag das Gericht einen Beistand zuordnen).

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Heinrich Heising Rechtsanwalt - LogoOnlinescheidungsformular
Zum Seitenanfang