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Rechtsanwalt für Baurecht in Münster-Roxel – mit uns auf der sicheren Seite

Holen Sie sich frühzeitig einen spezialisierten Rechtsbeistand zur Seite.

Schaffe, schaffe, Häusle baue – der Traum vom eigenen Haus verwandelt sich ohne einen Rechtsanwalt für Baurecht an der Seite nicht selten in einen Albtraum – denn: Die vielen juristischen Besonderheiten des Baurechts sind für den Laien nicht durchschaubar und schnell ist eine falsche Entscheidung getroffen. Und diese lässt sich in der Regel nur schwer rückgängig machen.

Vermeiden Sie diesen Ärger und nehmen Sie so früh wie möglich für Ihr Bauprojekt Kontakt zu unserer Rechtsanwaltskanzlei in Münster-Roxel auf! Als erfahrene und kompetente Rechtsanwälte für Baurecht, die den Mandanten und seinen Fall jederzeit in den Mittelpunkt ihrer Arbeit rücken, stehen wir Ihnen bei allen Fragestellungen zur Verfügung, beraten Sie ausführlich und vertreten Sie, falls erforderlich, vor Gericht. Unser erstes Ziel ist selbstverständlich immer eine außergerichtliche Einigung, um schnell zum gewünschten Ziel zu kommen und Ihnen so zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Diese Leistungen bietet der Rechtsanwalt für Baurecht

Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist mit so vielen Vorschriften und Widersprüchen gespickt wie das Baurecht. Das macht die Orientierung für Bauherren mitunter schwierig, sodass der Beistand durch einen Rechtsanwalt für Baurecht unbedingt zu empfehlen ist. Schwierigkeiten können überall auftauchen – bereits bei der Suche nach dem passenden Baugrundstück, bei dem Bebauungsplan, den Abstandsflächen und zu guter Letzt dem Pfusch am Bau.

Ob der Abschluss eines Projekts, die Bauabnahme samt der daraus resultierenden Konsequenzen oder die Sicherheiten in Form einer Gewährleistungsbürgschaft, die korrekte HOAI-Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die Minderung, die Nacherfüllung oder andere Fallstricke – als Rechtsanwälte für Baurecht unterstützen wir Sie kompetent bei baurechtlichen Problemen und Unklarheiten.

Unter anderem gehört zu unserem Kompetenzbereich auch die Beratung bei der Regelung der Vertragsstrafen sowie den Problemen, die aus verspäteter Bezugsfertigkeit entstehen können.

VOB oder BGB? Ihr Rechtsanwalt informiert

Wollen Sie einen Vertrag über die Herstellung eines Bauwerkes abschließen, sind Sie sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite gut beraten, sich über die rechtlichen Grundlagen Gedanken zu machen, die für die Ausführung der Bauleistung gelten sollen.

Der entscheidende Unterschied der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) zu den Regelungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) besteht zunächst darin, dass die Bestimmungen der VOB nicht die Qualität von Rechtsnormen haben. Die VOB gilt demnach anders als das BGB nicht automatisch bei Abschluss eines Bauvertrages, sondern sie muss ausdrücklich vertraglich vereinbart werden. Wir beraten Sie selbstverständlich ausführlich zu den Besonderheiten der VOB und des BGB im Bereich des Baurechts.

Welches Anliegen Sie im Baurecht auch haben – Herr Rechtsanwalt Heising und Frau Rechtsanwältin Pier sind für Sie da.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet die Anwaltsstunde?

Je nach Kanzlei zwischen 150,- € und 250,- € zzgl. MwSt. Für mehr Kompetenz zahlt man mehr, weil der kompetente Anwalt auch schneller zum Ziel kommt.  

Ich will bauen; soll ich vor Baubeginn Anwaltsrat einholen oder warten, bis etwas schief läuft?

Man kann zwar Geld sparen, wenn man darauf vertraut, dass alles gut geht; aber grundsätzlich preiswerter ist es, im Vorfeld schon Fehler zu vermeiden.

Wann macht ein Beweissicherungsverfahren Sinn?

Grundsätzlich dann, wenn man die Verjährung unterbrechen oder einen streitigen, teuren Prozess vermeiden will. Insbesondere kann man im Beweissicherungsverfahren ggf. so viele Dinge abklären, dass sich nachher ein Hauptprozess vermeiden lässt.

Was kostet die Beratung durch einen Anwalt?

Das Honorar eines Anwalts richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert oder nach Zeitaufwand. Unter gewissen Voraussetzungen sind Abweichungen, die allerdings schriftlich formuliert werden müssen, möglich.

Was kostet eine Erstberatung durch den Anwalt?

Im Maximum 190,- € zzgl. MwSt.; in der Regel aber nur, wenn die Beratung nicht länger als eine Stunde dauert.

Was ist vorteilhafter, mit einem Architekten oder mit einem Generalunternehmer zu bauen?

Ein Generalunternehmer arbeitet grundsätzlich mit einem Architekten und verschiedenen Subunternehmern zusammen, also so wie ein Bauherr dies tun würde. Um existieren zu können, muss der Generalunternehmer einen Gewinnzuschlag einkalkulieren, den sich der Bauherr ersparen kann. Andererseits haben Generalunternehmer unter Wettbewerbsaspekten Veranlassung, ihre Preise so eng zu kalkulieren, dass sie günstiger sind als der Bauherr dies aushandeln könnte.

Bekomme ich für ein Beweissicherungsverfahren Prozesskostenhilfe (PKH)?

Wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse so sind, dass man den Prozess nicht bezahlen könnte, dann erhält man auch im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens PKH.

Muss mein Gegner die Kosten der anwaltlichen Beratung/Tätigkeit tragen?

Sollte sich der Gegner im Verzug befinden oder sogar einen Schaden verursacht haben, dann hat er grundsätzlich die Kosten der anwaltlichen Vertretung zu tragen. Gleiches gilt für den Zivilprozess: wer unterliegt, zahlt.

Sollte man einen Architekten einschalten?

Ja, wenn man selber baut. Nein, wenn es ein Generalunternehmer tut.

Was ist ein Beweissicherungsverfahren?

Im Beweissicherungsverfahren wird ein Sachverständiger vom Gericht beauftragt, der spezielle, unter den Parteien streitige Fragen beantworten soll. Dieses Verfahren wird grundsätzlich außerhalb eines Prozesses geführt; es findet regelmäßig keine mündliche Verhandlung, aber ein Ortstermin statt.

Was kostet mich eine Rechtsangelegenheit, wenn es um 5.000,- € geht?

Die Beratungsgebühr beträgt 165,55 €. Eine Verfahrensgebühr beträgt 393,90 €; regelmäßig kommt eine Termingebühr in Höhe von 363,60 € hinzu. Weiter hinzu kommen Nebenkosten und MwSt.

Was ist die VOB?

VOB = Verdingungsordnung für das Baugewerbe; eine besondere Art allgemeiner Geschäftsbedingungen.

Ist die VOB automatisch Vertragsgegenstand?

Nein, nur wenn sie mit einbezogen wurde und wenn beide Vertragspartner die Regelungen der VOB kennen.

Kann der Besteller Mängel selber beseitigen oder beseitigen lassen?

Ja, wenn der Unternehmer erfolglos zur Mängelbeseitigung zur Nacherfüllung aufgefordert wurde.

Muss der Besteller, wenn er z. B. Feuchtigkeit im Keller rügen will, auch genau die Ursache kennen und benennen?

Nein, nach der Rechtsprechung des BGH muss der Besteller nur die Symptome nennen (z. B. Feuchtigkeit im Fußpunkt der Kellerwand); der Unternehmer hat daraufhin die Darlegungs- und Beweislast, dass ihn keine Verantwortung trifft.

Bis zu welcher Höhe kann der Besteller bei Mängeln Einbehaltungen vornehmen?

Der Besteller kann auch nach Abnahme Gelder einbehalten, und zwar grundsätzlich in Höhe des Zweifachen der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten (sog. Druckzuschlag).

Wann hat ein Besteller kein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des zweifachen Kostenaufwandes?

Wenn der Besteller den Vertrag kündigt, Schadensersatz verlangt oder grundsätzlich eine Mängelbeseitigung abgelehnt hat (z. B. im Rahmen einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung).

Was kann der Unternehmer machen, wenn der Besteller die Abnahme verweigert?

Er kann eine Sicherheitshypothek verlangen.

Hat es Vorteile, wenn man als Erster ein Beweissicherungsverfahren anstrebt?

Der sog. Antragsteller eines Beweissicherungsverfahrens hat taktische Vorteile: Er bestimmt überwiegend den Fragenkatalog, er kann den Sachverständigen vorschlagen (muss sich das Gericht aber nicht dran halten), er kann den späteren Prozess in eine gewisse Richtung lenken.

Kann der Besteller eines Werkes vom Vertrag sofort zurücktreten, wenn Mängel aufgetreten sind?

Nein, er muss den Unternehmer zunächst auf Nacherfüllung in Anspruch nehmen.

Kann der Besteller vom Unternehmer Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen?

Diese Ansprüche stehen dem Besteller unter gewissen Voraussetzungen zu. Allerdings ist die gesetzliche Regelung sehr verzwickt, sodass es immer auf den Einzelfall ankommt.

Kann der Unternehmer die Nacherfüllung ablehnen und stattdessen ein neues Werk herstellen?

Ja, in gewissen Fällen kann es für den Unternehmer wirtschaftlich sinnvoller sein, nicht nachzubessern, sondern neu zu errichten. Diese Vorgehensweise ist durch den Gesetzgeber sanktioniert.

Macht es Sinn, die VOB zu vereinbaren?

Diese Frage ist die wohl am häufigsten Gestellte. Eine eindeutige Antwort kann man nicht geben; z. B. wird die Verjährung der Mängel-Ansprüche von 5 ( BGB ) auf 2 ( VOB ) Jahre reduziert, aber durch rechtzeitige Anzeige der Mängel wird die Frist dann noch einmal um 2 Jahre verlängert.

Wann ist der Vergütungsanspruch des Unternehmers fällig?

Wenn nichts anderes vereinbart ist, nach Fertigstellung des Werkes (Abnahme).

FAQ - Häufig gestellte Fragen

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