Inkasso / Forderungseinzug
Als neue Dienstleistung bieten wir an den Einzug und die Überwachung Ihrer Außenstände im automatisierten Mahnverfahren gegen Pauschalpreis.
Sparen Sie sich den Umweg über Inkassobüros. Wenn der Schuldner nicht zahlt und die Forderung gerichtlich durchgesetzt werden soll, müssen Sie ohnehin zum Anwalt. Zudem werden Kosten eines Inkassobüros im Gerichtsverfahren häufig nicht als erstattungsfähig anerkannt. Schneller, sicherer und in zumeist billiger ist es, wenn Sie den Forderungseinzug gleich in professionelle, anwaltliche Hände geben.
Die Vorteile der Auslagerung des Forderungseinzuges liegen auf der Hand:
| • | Arbeitsentlastung Ihrer Mitarbeiter |
| • | Kostenminimierung durch Vereinbarung einer Gebührenpauschale bei Uneinbringlichkeit |
| • | Höhere außergerichtliche Realisierungswahrscheinlichkeit |
| • | Einheitlichen Bearbeitung vom Mahnschreiben bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung |
| • | Forderungsüberwachung bis zur vollständigen Realisierung |
Im Verhältnis zum Schuldner berechnen wir die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); wird die Forderung beim Schuldner realisiert, ist die Bearbeitung für Sie kostenfrei.Kann die Forderung nicht realisiert werden, zahlen Sie nur die günstigen Pauschalgebühren in Abhängigkeit von der Forderungshöhe gemäß unserer Vergütungsvereinbarung.
Die genauen Konditionen erfahren hier: Vergütungsvereinbarung Inkasso.pdf