Firmenkunden
Für Firmen mit Fuhrpark ( z. B. Speditionen, Miet- und Leasinggesellschaften, Handwerksbetriebe ) bieten wir als spezielle Dienstleitung eine umfassende Regulierung von Fahrzeugsachschäden Bereich an., ob Kasko- oder Haftpflichtschaden.
Im Verhältnis zum Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung berechnen wir die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Werden die Schadensersatzansprüche von der gegnerischen Versicherung ausgeglichen, ist unsere Tätigkeit für Sie kostenfrei. Ansonsten zahlen Sie nur die günstige Pauschalgebühr ( beim günstigsten Flottenrabatt sind dies 35,00 € zzgl. Fremdkosten und MWSt. ).
Für den Fall einer zusätzlichen gerichtlichen Tätigkeit oder Geltendmachung von Personenschäden richten sich die diesbezüglichen Gebühren dann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).Die Vorteile dieser Dienstleistung liegen auf der Hand. Sie können die eigene oder die Arbeitskraft Ihrer Mitarbeiter anderweitig einsetzen..