Allgemein

Im Jahr 2008 ereigneten sich in Deutschland fast 2.294.000 polizeilich erfasste Unfälle. Die Folgen eines Verkehrsunfalls können sehr vielfältig sein: Sie reichen von leichten Lackschäden bis hin zu Todesopfern. Als Unfallbeteiligter stellt sich in jedem Fall die Frage: Was tun, welche Ansprüche stehen mir als Geschädigtem eigentlich zu?

Gerade durch die Vielzahl der Gesetzesänderungen in den vergangenen Jahren erfordert die Regulierung von Unfallsachen spezielle Kenntnisse sowohl von Gesetzgebung als auch Rechtsprechung. Darüber hinaus versuchen die Haftpflichtversicherungen vielfach bei der Schadensregulierung für Verkehrsunfälle an allen Ecken und Enden einzusparen. Die Versicherungen sind nämlich nicht verpflichtet, den Geschädigten auf seine verschiedenen Ansprüche hinzuweisen. Deshalb stellen wir als kompetenter Partner die konsequente Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche sicher und bieten eine umfassende Beratung und Geltendmachung im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich an.

Die anfallenden Rechtsanwaltskosten bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Bei Unstimmigkeiten hinsichtlich der Höhe und des Umfangs der Schadensersatzansprüche ergeben sich mehrere Möglichkeiten: Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtschutz abgeschlossen, übernimmt diese in der Regel die Kosten für die gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit. Im Rahmen unserer Betreuung übernehmen wir auch gerne für Sie die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, müssen Sie die (anteiligen) Kosten der gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Tätigkeit (zunächst) verauslagen.

Wir übernehmen, grds. kostenneutral (da wir bei Mitverschulden nur nach der Haftungsquote abrechnen), die komplette Korrespondenz mit der gegnerischen und der eigenen Haftpflichtversicherung, mit der Kasko- und der Rechtsschutzversicherung, der Werkstatt, dem Sachverständigen usw.



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